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Oberlandesgericht Frankfurt/Main schließt DEWB-Spruchstellenverfahren ab.

Jena, 14. Oktober 2005

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat einen rechtskräftigen Beschluss in dem seit mehr als zwölf Jahren andauerndem DEWB-Spruchstellenverfahren gefällt.

Darin wird der den Altaktionären der DEWB AG aus dem zum 31.12.1999 beendeten Unternehmensvertrag mit der JENOPTIK AG zustehende Abfindungs- und Ausgleichsanspruch erhöht. Der Abfindungsanspruch beträgt nun 26,98 Euro (statt bisher 26,51 Euro), der Ausgleichsanspruch 1,27 Euro (statt bisher 0,91 Euro).

Entsprechende Ergänzungszahlungen werden an solche Aktionäre ausgezahlt, die bereits Abfindungs- bzw. Ausgleichszahlungen erhalten haben. Die Gesamtkosten aus dem Beschluss belaufen sich für die JENOPTIK AG voraussichtlich auf rund 500.000 Euro.

Das nunmehr abgeschlossene Spruchstellenverfahren über die Höhe der Abfindungs- und Ausgleichsbeträge ist nicht zu verwechseln mit dem beim Bundesgerichtshof nach wie vor anhängigen Revisionsverfahren, in dem es um das Bestehen eines Anspruchs auf Abfindung in einem konkreten Fall geht.