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Corporate Governance.

Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der JENOPTIK AG im Geschäftsjahr 2008 zum Corporate-Governance-Kodex gemäß § 161 AktG.

Vorstand und Aufsichtsrat der JENOPTIK AG bekennen sich zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 6. Juni 2008 und erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

I. Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 6. Juni 2008 ("DCGK") wird künftig bis auf nachfolgende Ausnahmen entsprochen:

1. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen werden regelmäßig von der Einberufung der Hauptversammlung an zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt und auf Verlangen einem Aktionär übermittelt. Die Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft zusammen mit der Tagesordnung veröffentlicht, sofern nicht berechtigte Interessen der Gesellschaft, ihrer Aktionäre oder Dritter dem entgegenstehen (Ziff. 2.3.1 DCGK). 

2. Auf einen Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung wird verzichtet (Ziff. 3.8 Absatz 2 DCGK).

3. Der für die Behandlung der Vorstandsverträge zuständige Personalausschuss des Aufsichtsrates wird das Aufsichtsratsplenum zum Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente konsultieren, wenn das Plenum dies wünscht oder wenn aus der Sicht des Ausschusses eine konkrete Veranlassung dazu besteht (Ziff. 4.2.2 DCGK).

II. Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2007 wurde den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 14. Juni 2007 bis auf die in vorstehendem Abschnitt I. genannten Ausnahmen entsprochen.

Vorstand und Aufsichtsrat halten die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex für eine feste Richtschnur vorbildlicher unternehmerischer Tätigkeit. Im Geschäftsleben werden dennoch Situationen entstehen, in denen sich diese Regeln im Einzelfall als zu starr erweisen oder eine bewährte Unternehmenspraxis unnötig beschränken. In solchen Fällen kann es entgegen der jeweils aktuellen, jährlich wiederkehrenden Erklärung gemäß § 161 AktG zu Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex kommen, die spätestens in der nächsten Erklärung nach § 161 AktG offengelegt werden.
 

Hintergrundinformation aus der Präambel zum Kodex.

Am 6. September 2001 hat die Bundesregierung die "Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit dem Auftrag berufen, international und national anerkannte Grundsätze guter und verantwortlicher Unternehmensführung ("Corporate Governance") zu erarbeiten. In der Präambel steht geschrieben: "Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern."
Die Kommission hat den Deutschen Corporate Governance Kodex am 26. Februar 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt und zuletzt am 6. Juni 2008 geändert. Er enthält "Vorschriften", die geltende deutsche Gesetzesnorm beschreiben. Darüber hinaus formuliert der Kodex "Empfehlungen" und "Anregungen".
Im Kodex sind "Empfehlungen" sprachlich durch die Verwendung des Wortes "soll" gekennzeichnet. Unternehmen, die die eine oder andere Empfehlung nicht umsetzen, müssen dies gemäß §161 Aktiengesetz jährlich in einer sogenannten Entsprechungserklärung offenlegen. Der Kodex anerkennt damit "branchen- oder unternehmensspezifische Bedürfnisse".
"Anregungen" des Kodex hingegen sind mit "sollte" oder "kann" gekennzeichnet und von ihnen kann ohne Offenlegung abgewichen werden.  
Kodex stärkt Vertrauen in deutsche Unternehmen.
Die JENOPTIK AG begrüßt den Deutschen Corporate Governance Kodex. Er ist im Interesse des Standorts Deutschland und der Unternehmen und wird dazu beitragen, das Vertrauen hiesiger und internationaler Investoren in die deutsche Wirtschaft zu stärken. Die JENOPTIK AG ist sich der Bedeutung eines solchen Vertrauens bewusst und pflegt seit jeher - und schon lange vor ihrem Going-public am 16. Juni 1998 - einen offenen und transparenten Unternehmensstil. Die JENOPTIK AG begrüßt den Kodex auch deshalb, weil er bewusst offen bleibt für weitere nationale und internationale Entwicklungen der Corporate Governance. Damit anerkennt der Kodex zugleich, dass es bei Corporate Governance nicht schlicht um ein niedergeschriebenes Regelwerk geht. Vielmehr ist unter Corporate Governance ein fortwährender Prozess zu verstehen. Es geht für die Unternehmen darum, sich das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit zu verdienen. Der Jenoptik ist dies ein selbstverständliches Anliegen.

Sabine Barnekow

JENOPTIK AG
Investor Relations

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