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Glossar

A

  • Aktiva
    Alle Bilanzpositionen auf der linken Seite einer in Kontenform dargestellten Bilanz. Informieren über die Zusammensetzung des Vermögens eines Unternehmens bzw. ggf. über den Bilanzverlust des Geschäftsjahres. Die Summe aller Aktiva ergibt die Bilanzsumme, die gleich der Summe aller Passiva ist.
  • Abschreibungen
    Alle Investitionen müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, das heißt der Kaufpreis wird über mehrere Jahre als Kosten verteilt.
  • Anlagevermögen
    Vermögensgegenstände, die zur dauerhaften Nutzung bestimmt sind.
  • Anteile anderer Gesellschafter
    Minderheitsanteile an Unternehmen des Jenoptik-Konzerns, die nicht von der JENOPTIK AG oder von anderen Unternehmen der Gruppe gehalten werden.
  • Assoziiertes Unternehmen
    Unternehmen, das nicht unter der einheitlichen Leitung bzw. in Mehrheitsbesitz der Obergesellschaft steht, auf das aber ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird (Beteiligungshöhe größer als 20 Prozent).
  • Auftragseingang
    Die Bestellung ist schon da, aber noch nicht ausgeführt. Wie schnell der Auftragseingang zu Umsatz wird, ist von der Branche abhängig.
  • Aufwands- und Ertragskonsolidierung
    In der Konzern-GuV dürfen grundsätzlich nur Aufwendungen und Erträge ausgewiesen werden, die durch Geschäftsvorfälle mit Konzernfremden entstehen. Deshalb müssen Aufwendungen und Erträge, die aufgrund interner Leistungsbeziehungen entstanden sind, im Konzernabschluss gegeneinander aufgerechnet werden. Das betrifft Innenumsatzerlöse, Konzernumlagen, aufgrund von Konzernverbindlichkeiten entstehende Zinsaufwendungen und -erträge sowie konzerninterne Ergebnisübernahmen.
  • Ausgleichsposten
    Wird der Buchwert aus den Vermögenswerten des Tochterunternehmens ermittelt, so unterscheidet sich dieser von einer Bewertung nach den Anteilen am Eigenkapital. Die Differenz zwischen den zwei alternativen Buchwerten ergibt den Ausgleichsposten.
  • Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
    Außerordentliche Aufwendungen und Erträge sind solche, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen.

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