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Glossar

J

  • Jahresüberschuss
    Nach Abzug des Anteils für den Staat (Steuern) vom Ergebnis vor Steuern ergibt sich der Jahresüberschuss. Er kann in die Rücklagen wandern, also im Unternehmen bleiben und/oder an die Eigentümer ausgeschüttet werden.
  • Joint Venture
    Ein Joint Venture ist die meist zeitlich und sachlich begrenzte wirtschaftliche Zusammenarbeit von Unternehmen. Das Joint Venture wird durch diese Partnerunternehmen gemeinsam geführt.

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