Zusatzmenue:
Untermenue:
Seiteninhalt:
Glossar
J
- Jahresüberschuss
Nach Abzug des Anteils für den Staat (Steuern) vom Ergebnis vor Steuern ergibt sich der Jahresüberschuss. Er kann in die Rücklagen wandern, also im Unternehmen bleiben und/oder an die Eigentümer ausgeschüttet werden.
- Joint Venture
Ein Joint Venture ist die meist zeitlich und sachlich begrenzte wirtschaftliche Zusammenarbeit von Unternehmen. Das Joint Venture wird durch diese Partnerunternehmen gemeinsam geführt.