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Glossar
K
- Kapitalkonsolidierung
Im Rahmen des Konzernabschlusses muss eine Konsolidierung der Kapitalverflechtungen, die zwischen den Unternehmen eines Konzerns bestehen, erfolgen. Dabei wird der Beteiligungsbuchwert mit den anteiligen Eigenkapitalbeträgen der Tochterunternehmen verrechnet.
- Kapitalrücklagen
Rücklagen, die bei Aktienausgaben aus dem Agio angesammelt wurden.
- Konsolidierung
Addition von Teilrechnungen zu einer Gesamtrechnung, zum Beispiel von Einzelbilanzen von Konzernunternehmen zur Konzernbilanz.
- Konsolidierungskreis
Kreis der in einen Konzernabschluss einbezogenen Konzernunternehmen.