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Glossar

K

  • Kapitalkonsolidierung
    Im Rahmen des Konzernabschlusses muss eine Konsolidierung der Kapitalverflechtungen, die zwischen den Unternehmen eines Konzerns bestehen, erfolgen. Dabei wird der Beteiligungsbuchwert mit den anteiligen Eigenkapitalbeträgen der Tochterunternehmen verrechnet.
  • Kapitalrücklagen
    Rücklagen, die bei Aktienausgaben aus dem Agio angesammelt wurden.
  • Konsolidierung
    Addition von Teilrechnungen zu einer Gesamtrechnung, zum Beispiel von Einzelbilanzen von Konzernunternehmen zur Konzernbilanz.
  • Konsolidierungskreis
    Kreis der in einen Konzernabschluss einbezogenen Konzernunternehmen.

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