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Glossar
U
- Umlaufvermögen
Umlaufvermögen sind diejenigen Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, sondern nur kurzfristig im Unternehmen gebunden sind. Sie müssen im Jahresabschluss zusammen mit dem Anlagevermögen und den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden.
- Umsatzrendite
Jahresüberschuss geteilt durch den Umsatz.