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Z
- Zwischenergebnis-Eliminierung
Im Rahmen der Konsolidierung des Konzernabschlusses sind Gewinne und Verluste, die durch Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernunternehmen entstehen, solange als nicht realisiert anzusehen, bis sie den Konsolidierungskreis verlassen haben. Die Eliminierung von Zwischenergebnissen wird durch die Bewertung der Lieferungen und Leistungen zu einheitlichen Konzernanschaffungs- bzw. -herstellungskosten vorgenommen.